und unsere Gemeinschaft der Gemeinden
In
Deutschland ist der Austritt aus der Kirche ein reiner Verwaltungsakt. Der
Austrittwillige gibt vor dem Standesamt eine Erklärung ab, dass er seiner
Religionsgemeinschaft nicht mehr angehören will, was zur Folge hat, dass für
ihn die Zahlung der Kirchensteuer entfällt, er aber auch vom Empfang der
Sakramente ausgeschlossen ist.
Diese persönliche Entscheidung wird von der Kirche ohne Urteil über die inneren Beweggründe respektiert. Vielleicht lagen ja auch Beweggründe vor, die nicht unbedingt eine Absage an den christlichen Glauben zu bedeuten haben. Alle Mitglieder der Pfarrgemeinde werden sich kritisch hinterfragen, inwieweit sie selber Anlass für den Kirchenaustritt gegeben haben.
Der Kirchenaustritt ist aber keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer häufiger haben Menschen den Wunsch, wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzukehren (oft nach Jahren der Isolation).
Während aber der Austritt lediglich vor dem Standesamt erklärt wird, ist
zur Wiederaufnahme in die katholische Kirche das persönliche Gespräch
mit dem Seelsorger nötig. Er wird mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf
Wiederaufnahme formulieren. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines
Termins an unser Pfarrbüro.
Die Wiederaufnahme soll ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft
sein. Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur
Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester nimmt Sie dann
im Namen der Kirche wieder auf.
(Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Pfarre.)