und unsere Gemeinschaft der Gemeinden
Seit
2008 wird in unserer GdG - und somit auch für junge Christen aus Ratheim -
jährlich das Sakrament der Firmung gespendet. Zu diesem Anlass kommt der
Bischof, ein Weihbischof oder ein besonders beauftragter Priester in unsere
GdG.
Vorne weg und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Firmung ist ein
Sakrament. Das heißt, Gott hat (so glauben wir Christen) die Finger mit im
Spiel.
Das ist aber nur die eine Seite, die andere Seite heißt, dass DU ganz
persönlich gefragt bist:
Kurz: Du sollst Dich entscheiden!!! Und dabei möchten wir dir helfen.
Zum Zeitpunkt der Firmung solltest du mindestens 16 Jahre alt sein. Die
altersmäßig für eine Firmung in Frage kommenden Jugendlichen werden von
ihrer Pfarre angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. Es besteht für sie
keine Verpflichtung, an der Firmung teilzunehmen; jeder kann sich frei dafür
oder dagegen entscheiden. Diese Entscheidung sollte auch gründlich mit den
Eltern besprochen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Firmung ist die persönliche
Anmeldung des Jugendlichen beim Verantwortlichen des Pastoralteams für
die Firmvorbereitung. Hierfür werden folgende Unterlagen
benötigt:
Die Monate der Vorbereitung sind eine Zeit mit vielen Aktionen; eine
Zeit, die gefüllt sein kann mit guten Erfahrungen und Begegnungen, also eine
Zeit voller Spannung und Entspannung.
Am Ende dieser Zeit steht der Empfang der Firmung. Die Entscheidung, auch
diese letzte Etappe des Abenteuers mitzugehen, liegt dann bei Dir. Die
gemeinsame Zeit bis dahin will Dir eine Hilfe sein, diese Entscheidung
verantwortlich und nicht leichtfertig zu treffen.
Deshalb können wir Dich an dieser Stelle nur ermutigen, Dich darauf
einzulassen.
Die Vorbereitung auf die Firmung beginnt ca. 3 - 6 Monate vor dem Firmtermin. Sie umfasst
Kurz vor dem Firmtermin soll im Rahmen eines Bußgottesdienstes die
endgültige Entscheidung des Firmlings fallen, ob er das Sakrament der
Firmung empfangen möchte.
Zu diesem Zweck gibt es auch Gelegenheit zur persönlichen Beichte bei einem
Priester seines Vertrauen.
Für seine Firmung benennt der Firmling eine Firmpatin oder einen Firmpaten. Dies sollte eine Person sein, mit dem sich der Firmling gut versteht und zu dem er Vertrauen hat. Voraussetzung für den Paten ist, dass er oder sie
Alle Beteiligten (Firmlinge, Paten, Eltern) treffen sich ggf. kurz vor der Firmung zu einer "Generalprobe" in der Pfarrkirche.