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Es hat sehr lange gedauert: von 1972 bis 1979.
Unmittelbar nach der Eingemeindung des Ortes Altmyhl in die Stadt Hückelhoven haben die Bemühungen begonnen, die Kapellengemeinde der Pfarre Ratheim anzuschließen, damit die
Grenzen der städtischen und der kirchlichen Bezirke übereinstimmen.
Mit Datum vom 18. April 1979 wurden uns die Urkunden des Bischofs und des Regierungspräsidenten zugesandt. In der bischöflichen Urkunde lautet der entscheidende Absatz:
"Nach Anhörung und mit Einverständnis aller an der Sache Beteiligten wird folgendes angeordnet:
Die Kapellengemeinde St. Josef, Hückelhoven-Altmyhl, wird ... aus der bisherigen Mutterpfarre St. Johann B. in Wassenberg-Myhl ausgepfarrt und in die Pfarre St. Johann B., Hückelhoven-Ratheim, neu eingepfarrt."
Diese Neuordnung gilt rückwirkend ab 1. April 1979. Schon seit Jahren wurden die Kommunionkinder aus Altmyhl in Ratheim zur feierlichen Gemeinsamen Kommunion geführt. 1978 wurden auch die heranwachsenden Mädchen und Jungen aus Altmyhl in unserer Pfarrkirche durch den Herrn Weihbischof Maximilian Goffart gefirmt. Nun sind wir endgültig als Angehörige einer Pfarrgemeinde miteinander verbunden und füreinander verantwortlich: die Christen aus Altmyhl und die Christen aus Ratheim.
Wir heißen unsere Schwestern und Brüder aus Altmyhl herzlich in unserer Mitte willkommen und freuen uns auf ein gutes Zusammenleben und -wirken. Gemeinsam ist uns aufgegeben,
unseren Glauben an Jesus Christus zu bezeugen und für das Heil, das ER allen Menschen schenken will, zu werben.
Wir wollen unseren Bruder und Herrn Jesus Christus bitten um die rechte Offenheit für seinen Heiligen Geist. Wenn wir uns vom Geiste Gottes leiten lassen, sind wir Kinder Gottes und
können in der Freude des gemeinsamen Glaubens als Brüder und Schwestern miteinander leben und füreinander da sein.
(aus dem Pfarrbrief 1979/2)
und unsere Gemeinschaft der Gemeinden