und unsere Gemeinschaft der Gemeinden
In Deutschland ist der
Austritt aus der Kirche ein reiner Verwaltungsakt. Der Austrittwillige gibt vor dem Standesamt eine Erklärung ab, dass er seiner Religionsgemeinschaft nicht mehr angehören will, was zur
Folge hat, dass für ihn die Zahlung der Kirchensteuer entfällt, er aber auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen ist.
Diese persönliche Entscheidung wird von der Kirche ohne Urteil über die inneren Beweggründe respektiert. Vielleicht lagen ja auch Beweggründe vor, die nicht unbedingt eine Absage an den christlichen Glauben zu bedeuten haben. Alle Mitglieder der Pfarrgemeinde werden sich kritisch hinterfragen, inwieweit sie selber Anlass für den Kirchenaustritt gegeben haben.
Der Kirchenaustritt ist aber keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer häufiger haben Menschen den Wunsch, wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzukehren (oft nach Jahren der Isolation).
Während aber der Austritt lediglich vor dem Standesamt erklärt wird, ist zur Wiederaufnahme in die katholische Kirche das persönliche Gespräch mit dem Seelsorger
nötig. Er wird mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an unser Pfarrbüro.
Die Wiederaufnahme soll ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft sein. Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu
gehören. Der Priester nimmt Sie dann im Namen der Kirche wieder auf.
(Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Pfarre.)