und unsere Gemeinschaft der Gemeinden
Ab 2008 wird in unserer GdG - und somit auch für junge Christen aus Ratheim - jährlich das Sakrament der Firmung gespendet werden. Zu diesem Anlass kommt der Bischof, ein Weihbischof oder ein besonders beauftragter Priester in unsere GdG.

Vorne weg und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Firmung ist ein Sakrament. Das heißt, Gott hat (so glauben wir Christen) die Finger mit im Spiel.
Das ist aber nur die eine Seite, die andere Seite heißt, dass DU ganz persönlich gefragt bist:
Kurz: Du sollst Dich entscheiden!!! Und dabei möchten wir dir helfen.
Zum Zeitpunkt der Firmung solltest du mindestens 16 Jahre alt sein. Die altersmäßig für eine Firmung in Frage kommenden Jugendlichen werden von ihrer Pfarre angeschrieben und
zur Teilnahme eingeladen. Es besteht für sie keine Verpflichtung, an der Firmung teilzunehmen; jeder kann sich frei dafür oder dagegen entscheiden. Diese Entscheidung sollte auch
gründlich mit den Eltern besprochen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Firmung ist die persönliche Anmeldung des Jugendlichen beim Verantwortlichen des Pastoralteams für die Firmvorbereitung.
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Monate der Vorbereitung sind eine Zeit mit vielen Aktionen; eine Zeit, die gefüllt sein kann mit guten Erfahrungen und Begegnungen, also eine Zeit voller Spannung und Entspannung.
Am Ende dieser Zeit steht der Empfang der Firmung. Die Entscheidung, auch diese letzte Etappe des Abenteuers mitzugehen, liegt dann bei Dir. Die gemeinsame Zeit bis dahin will Dir eine Hilfe
sein, diese Entscheidung verantwortlich und nicht leichtfertig zu treffen.
Deshalb können wir Dich an dieser Stelle nur ermutigen, Dich darauf einzulassen.
Die Vorbereitung auf die Firmung beginnt ca. 3 - 6 Monate vor dem Firmtermin. Sie umfasst
Kurz vor dem Firmtermin soll im Rahmen eines Bußgottesdienstes die endgültige Entscheidung des Firmlings fallen, ob er das Sakrament der Firmung empfangen möchte.
Zu diesem Zweck gibt es auch Gelegenheit zur persönlichen Beichte bei einem Priester seines Vertrauen.
Für seine Firmung benennt der Firmling eine Firmpatin oder einen Firmpaten. Dies sollte eine Person sein, mit dem sich der Firmling gut versteht und zu dem er Vertrauen hat. Voraussetzung für den Paten ist, dass er oder sie
Alle Beteiligten (Firmlinge, Paten, Eltern) treffen sich ggf. kurz vor der Firmung zu einer "Generalprobe" in der Pfarrkirche.