Pfarrgemeinde St. Johannes d.T. Ratheim 

und unsere Gemeinschaft der Gemeinden


Mahrhof

aus der Ratheimer Chronik von Peter Schlebusch (ca. 1960?)
 

Ratheim, Mahrhof 2006
Mahrhof 2006
Bildquelle: Photo Helmut Winkens

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Mahrhof, früher Haus zur Mahr, auch Gut Wahrhausen genannt, liegt südlich von Haus Hall und Neuhall und gehörte auch früher zu Haus Hall. Südlich von Ratheim und westlich von Millich, im Rurtal zwischen Mahrweg und der Rur, unweit des Hauses zur Hallen liegt der Mahrhof. Es ist ein einfacher, von Wassergräben umgebener Bauernhof.

Heinrich von Olmissen genannt Mülstroe, Besitzer von Haus Hall, hinterließ acht Kinder. Haupterbe und Besitzer von Haus Hall wurde der zweite Sohn, Heinrich der Jüngere genannt. Vom Lehen Haus Hall wurde das Gut Mahr abgetrennt und dem dritten Sohn des Heinrich von Olmissen, Gotthard von Olmissen genannt Mülstroe, zugeerbt. Er ließ 1578 das Gutshaus bauen. Das Wappen derer von Mülstroe-Beck ist heute noch an den Rundbögen der Toreinfahrt zu erkennen. Durch Feuersbrünste und Umbauten hat das Haus zur Mahr mancherlei Änderungen im Laufe der Jahre erfahren. Es blieb aber ein einfacher Wirtschaftshof mit 145 Morgen Ländereien. Der Haller "Grüne Weg" bildet die Grenze zwischen Haus Hall und Mahrhof.

Gotthard von Olmissen genannt Mülstroe gehörte wie sein Vater und Großvater zum reformierten Glauben und starb 1617.
Sein einziger Sohn Heinrich von Mülstroe starb drei Jahre später 1620. Dieser hinterließ vier Kinder.
Der jüngste Sohn Johann Wilhelm wurde Besitzer des Hauses zur Mahr. Er kaufte 1657 die Hälfte der Buscher Laetbank und vermählte sich mit Agnes von Beeck zum Großen Künkel. Mit seinen Verwandten auf Haus Hall geriet er in Streitigkeiten wegen Zahlung von Lehnrittgeldern und wegen Jagd und Fischereigerechtsame. Auch kam er in Konflikt mit der katholischen Kirchengemeinde Ratheim wegen des Erbbegräbnisrechtes in der Kirche. Kurz vor seinem Tode erlangte er noch einen kurfürstlichen Entscheid, der besagte, dass ihm das Begräbnis in der Kirchengruft der kath. Kirche in Ratheim nicht verweigert werden durfte. Er starb 1683 und wurde in der Kirche zu Ratheim beigesetzt.

Seine hinterlassene Gattin verlangte nun dasselbe Recht. Der damalige Pfarrer Wilm, dem dieses nicht recht war, verband sich mit dem Burgherren von Haus Hall, der inzwischen wieder vom reformierten Glauben zur katholischen Kirche zurückgekehrt war. Diese machten der Witwe den Prozess, indem der Witwe von Mülstroe das Begräbnis in der kath. Kirche in Ratheim streitig gemacht wurde. Auch wurde das Wappen der Herren zur Mahr von der Begräbnisstätte in der Ratheimer Kirche entfernt. Am 25. November 1698 kam es in Ratheim zur Verhandlung über die Streitsache Haus Hall und Mahrhof. Durch die scharfsinnigen Ausführungen des damaligen Ratheimer Pfarrers wurde der Prozess am 25.2.1700 zu Ungunsten der Besitzer von Mahrhof entschieden. Als die Witwe Agnes von Mülstroe im hohen Alter von 82 Jahren starb, wurde sie in der alten evangelischen Kirche zu Hückelhoven beigesetzt und nicht an der Seite ihres verstorbenen Ehemannes in der Kirche zu Ratheim.

Ratheim, Mahrhof ca 1960
Mahrhof ca.1960
Bildquelle: Ratheimer Chronik
von Peter Schlebusch

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Der nachfolgende Besitzer und Herr zu Mahrhof war Freiherr Rütger von Beeck zu Beeck,  der mit einer Tochter des Johann Reinard von Mülstroe vermählt war.
Johann Meinard von Goltstein, der mit Rütgers von Beeck zu Beeck einziger Tochter Alexandrine Bernhardine vermählt war, wurde Eigentümer von Mahrhof.

Charlotte von Goltstein, geboren 1792, heiratete 1821 den preussischen Ingenieur-Major Franz Freiherr von Pelden genannt Cloudt. Er wurde Eigentümer und Herr zu Mahrhof.

Freiherr Walter von Zandt heiratete 1831 die Franziska Frein von Cloudt. Obschon er zu Barlo (Kreis Geldern) wohnt, ist er jetzt noch Eigentümer von Mahrhof und bis heute ist Mahrhof im Besitz dieser Familie.

Das Gut Mahrhof wird jetzt von Pächtern bewirtschaftet; der jetzige Pächter ist Eduward van Berg. Einen Teil der Ländereien hat die Zeche Sophia-Jacoba gekauft, um den Landwirten von Millich, die zwischen Millich und Hückelhoven Ländereien haben, welche von der Zeche für Halden genutzt werden müssen, zu entschädigen.